Eine Kostenübernahme erfolgt durch eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker, sowie durch die meisten Privatversicherungen, Post- und Beamten-Beihilfen. Liegt nur eine gesetzliche Krankenversicherung vor, so trägt der Patient die Kosten direkt. Wir rechnen nach der Heilpraktiker-Gebührenordnung ab.
Behandlung/Tätigkeit | Zeitdauer |
|
|